Die Genehmigung der Regierung von Oberbayern zur Vergrämungsaktion der Saatkrähen liegt vor. Die Gemeinde beginnt mit der Vergrämung am 23.02.2022 am Friedhof der Kirche St. Vitus aufgrund deren großer Anzahl.
Was bedeutet Saatkrähenvergrämung und Monitoring:
Vergrämung bedeutet eine mehrmalige Störung von Wildtieren, die zur Vertreibung führt. In unserem Fall, den Saatkrähen. Es werden die Nester der Vögel entfernt und „BirdGards“ installiert. BirdGards vertreiben mit Angstschreien von Rabenvögeln, die Saatkrähen. Ein Falkner wird nicht eingesetzt. Die Genehmigung der Regierung gilt für 3 Jahre. Eine Vergrämung darf nur vom 01.10. bis 31.03. erfolgen, sofern noch keine Eiablage stattgefunden hat.
Begleitend zur Vergrämung findet ein jährliches Monitoring statt. Hierbei werden die Bewegungen der Saatkrähen durch eine Biologin erfasst und bewertet. Ziel ist die Überwachung und Kontrolle der Maßnahmen und deren Auswirkungen.
Da der Friedhof an der Kirche St. Vitus besonders belastet ist, werden ab Ende Februar bis zu Beginn der Brutsaison die Nester entfernt und BirdGards eingesetzt.