Gestern hat erneut eine nicht angezeigte Versammlung in Gilching stattgefunden.
Zunächst wurde die Versammlung durch das Landratsamt Starnberg untersagt. Das Verwaltungsgericht München hat jedoch am Montagnachmittag den Vollzug der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Starnberg ausgesetzt. Trotz Aufforderung durch die Polizei hat sich kein Versammlungsleiter zu erkennen gegeben.
Die Gemeinde Gilching weist explizit darauf hin, dass derartige Versammlungen nach dem Versammlungsrecht bei der Versammlungsbehörde im Landratsamt Starnberg unter Angabe des Versammlungsleiters anzeigepflichtig sind.
Anonyme Kreide-Botschaften auf dem Rathausplatz reichen hierfür nicht aus.