Am Sonntag, den 23. Februar 2025, findet die Bundestagswahl statt. Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens Anfang Februar versandt. Die Briefwahlunterlagen können anschließend auf Antrag ab dem 10. Februar verschickt werden.
Um Verzögerungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, bereits jetzt Ihren Antrag auf Briefwahlunterlagen zu stellen! Nutzen Sie dazu bequem das Rathaus-Serviceportal der Gemeinde Gilching unter: Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines.
Alternativ können Sie Ihren Antrag auch formlos und unkompliziert per Schreiben, E-Mail oder Fax einreichen. Auch eine persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen ist ab dem 10.02.25 möglich, wenn Sie die Unterlagen lieber direkt mitnehmen möchten. Dies ist im Einwohnermeldeamt des Rathauses möglich. Bitte bringen Sie dazu folgendes mit:
- Ihre Wahlbenachrichtigung
- Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Sie können auch vor Ort mit Ihren Briefwahlunterlagen wählen.
Falls Sie die Unterlagen für eine andere Person abholen, benötigen Sie eine Vollmacht der wahlberechtigten Person. Der Zugang zum Rathaus ist während der regulären Öffnungszeiten möglich.
Wichtige Frist: Einsendeschluss für Briefwahlunterlagen
Bitte denken Sie daran: Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag, den 23. Februar 2025, bis 18:00 Uhr dem Wahlamt vorliegen!
Informieren Sie sich jetzt!
Detaillierte Informationen zur Bundestagswahl 2025 finden Sie auf unserer Webseite unter www.gilching.de Rubrik Bürgerservice & Verwaltung, Wahlen.
Nutzen Sie Ihr Wahlrecht – Ihre Stimme zählt!