Ab sofort ist der Zutritt zum Rathaus zu den üblichen Öffnungszeiten uneingeschränkt für den Publikumsverkehr wieder möglich. Das betrifft auch die Ein- und Ausgänge sowie die Zufahrt zur Tiefgarage. Das Tragen einer FFP2-Maske bleibt weiterhin Pflicht.
Für den Besuch der Gemeinderats- und Ausschusssitzungen entfällt die Testpflicht. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt jedoch beibehalten.