Am 10.12.2024 wurde vom bayerischen Landtag das zweite Modernisierungsgesetz Bayern beschlossen. Hierbei hat sich die sachliche Zuständigkeit der Bayerischen Bauordnung (BayBO) geändert, insbesondere im Hinblick auf die Art der Einreichung von Baugesuchen.
Ab 01.01.2025 sind nunmehr folgende Anträge direkt beim
Landratsamt Starnberg
Strandbadstr. 2
82319 Starnberg
in Papierform einzureichen:
Antragsart | in Papierform einzureichen bei |
Bauanträge | Landratsamt |
Teilbaugenehmigung | Landratsamt |
Vorbescheid | Landratsamt |
Abgrabungsgenehmigung | Landratsamt |
Teilabgrabungsgenehmigung | Landratsamt |
Abgrabungsvorbescheid | Landratsamt |
Mehr Informationen zur Bauleitplanung und Bekanntmachungen des Bauamtes der Gemeinde Gilching finden Sie unter Bekanntmachungen – Bauleitpläne in Auslegung.