Deutsche Gebärdensprache (DGS)

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Was bedeutet Barriere-Freiheit?

Barriere-Freiheit bedeutet, dass alle Menschen eine Webseite gut nutzen können. Dies gilt auch für Menschen mit Beeinträchtigung. Das heißt:

Wir benutzen spezielle Computer-Programme. Diese Programme helfen dabei:

  • dass alle Menschen die Internet-Seite gut lesen können.
  • dass alle Menschen die Inhalte gut verstehen.

Unsere Hilfs-Programme für eine barrierefreie Webseite:

  • Technische Prüfung durch die Firma Soulsurf
    Diese prüfen die Web-Systeme :
    Werden alle Regeln für Barrierefreiheit beachtet?
    Kann jeder die Seite gut lesen?
  • Vorlese-Funktion mit ReadSpeaker
    Wir benutzen ReadSpeaker.
    Dieses Programm liest die Texte auf unserer Internet-Seite laut vor.
  • Barriere-arme pdf-Dateien
    Viele Internet-Seiten haben pdf-Dateien. Unsere pdf-Dateien, sind derzeit nur teilweise barriere-frei. Wir arbeiten daran, die PDFs leichter lesbar zu machen.
  • Gute Darstellung auf allen Geräten
    Unsere Internet-Seite sieht auf jedem Gerät gut aus:
    auf dem Handy
    auf dem Computer
    auf dem Tablett
  • Einstellungen anpassen
    Die Schrift-Größe kann rechts neben der Such-Funktion angepasst werden. Siehe „A AA AAA“.
    Die Farbe der Seite können Sie links von der Vorlese-Funktion anpassen unter Einstellungen.

So kann jeder die Seite nach seinen Wünschen anpassen.

Unser Ziele zur Barriere-Freiheit:
Wir möchten, dass unsere Internet-Seite barriere-frei ist. Aber das ist nicht immer einfach. Wir arbeiten ständig daran, die Seite weiter zu verbessern!

Gesetze zur Barriere-Freiheit

In Deutschland gibt es verschiedene Gesetze zur Barriere-Freiheit.

In Bayern gibt es ein wichtiges Gesetz: Es nennt sich die Bayerische E-Government-Verordnung (BayEGovV).

Das Gesetz sagt:

  • Internet-Seiten von Behörden müssen barriere-frei sein.
  • Jeder soll die Seite lesen und verstehen können.

Wir bemühen uns, unsere Webseiten im Einklang mit dem Barriere-Freiheits-Gesetz und den Anforderungen der BITV 2.0 barriere-frei zugänglich zu machen.

Diese Webseite ist nur teilweise barrierefrei. Folgende Inhalte sind derzeit nicht barrierefrei.

Zum Beispiel:

  • Videos ohne Untertitel
  • PDF-Dokumente ohne Strukturierung
  • Texte noch nicht in einfacher Sprache.
  • keine Gebärden-Sprach-Videos vorhanden

Wir arbeiten an der Verbesserung dieser Inhalte.

Wir haben die Erklärung am 3. Februar 2025 geschrieben.

Sie stoßen auf Barrieren oder haben Vorschläge zur Verbesserung der Barriere-freiheit? Dann melden Sie sich bitte bei uns:

  • E-Mail:
    info@gemeinde.gilching.de
  • Telefon
    08105 3866-0 oder
    sprechen Sie mit den Inklusions-Beauftragten der Gemeinde unter 08105 3866-71
  • Postanschrift:
    Rathausplatz 1
    82205 Gilching

Das Landes-Amt für Digitalisierung kann Ihnen helfen, wenn unsere Seite nicht barrierefrei ist. So funktioniert es:

  • Sie haben uns über ein Problem auf unserer Internet-Seite bereits informiert,
  • Sie haben 6 Wochen gewartet,
  • wir haben nicht geantwortet oder nicht alle Fragen beantwortet.

Dann wenden Sie sich an das Landes-Amt für Digitalisierung unter folgender Anschrift:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

Wenn wir zusammen keine gute Lösung finden, können Sie sich auch an die Schlichtungsstelle nach dem Behinderten-gleichstellungs-gesetz wenden.

Schlichtungsstelle BGG

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