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Erklärung zur Barrierefreiheit
Was bedeutet Barriere-Freiheit?
Barriere-Freiheit bedeutet, dass alle Menschen eine Webseite gut nutzen können. Dies gilt auch für Menschen mit Beeinträchtigung. Das heißt:
Wir benutzen spezielle Computer-Programme. Diese Programme helfen dabei:
- dass alle Menschen die Internet-Seite gut lesen können.
- dass alle Menschen die Inhalte gut verstehen.
Unsere Hilfs-Programme für eine barrierefreie Webseite:
- Technische Prüfung durch die Firma Soulsurf
Diese prüfen die Web-Systeme :
Werden alle Regeln für Barrierefreiheit beachtet?
Kann jeder die Seite gut lesen? - Vorlese-Funktion mit ReadSpeaker
Wir benutzen ReadSpeaker.
Dieses Programm liest die Texte auf unserer Internet-Seite laut vor.
- Barriere-arme pdf-Dateien
Viele Internet-Seiten haben pdf-Dateien. Unsere pdf-Dateien, sind derzeit nur teilweise barriere-frei. Wir arbeiten daran, die PDFs leichter lesbar zu machen. - Gute Darstellung auf allen Geräten
Unsere Internet-Seite sieht auf jedem Gerät gut aus:
auf dem Handy
auf dem Computer
auf dem Tablett - Einstellungen anpassen
Die Schrift-Größe kann rechts neben der Such-Funktion angepasst werden. Siehe „A AA AAA“.
Die Farbe der Seite können Sie links von der Vorlese-Funktion anpassen unter Einstellungen.
So kann jeder die Seite nach seinen Wünschen anpassen.
Unser Ziele zur Barriere-Freiheit:
Wir möchten, dass unsere Internet-Seite barriere-frei ist. Aber das ist nicht immer einfach. Wir arbeiten ständig daran, die Seite weiter zu verbessern!
Gesetze zur Barriere-Freiheit
In Deutschland gibt es verschiedene Gesetze zur Barriere-Freiheit.
In Bayern gibt es ein wichtiges Gesetz: Es nennt sich die Bayerische E-Government-Verordnung (BayEGovV).
Das Gesetz sagt:
- Internet-Seiten von Behörden müssen barriere-frei sein.
- Jeder soll die Seite lesen und verstehen können.
Wir bemühen uns, unsere Webseiten im Einklang mit dem Barriere-Freiheits-Gesetz und den Anforderungen der BITV 2.0 barriere-frei zugänglich zu machen.
Diese Webseite ist nur teilweise barrierefrei. Folgende Inhalte sind derzeit nicht barrierefrei.
Zum Beispiel:
- Videos ohne Untertitel
- PDF-Dokumente ohne Strukturierung
- Texte noch nicht in einfacher Sprache.
- keine Gebärden-Sprach-Videos vorhanden
Wir arbeiten an der Verbesserung dieser Inhalte.
Wir haben die Erklärung am 3. Februar 2025 geschrieben.
Sie stoßen auf Barrieren oder haben Vorschläge zur Verbesserung der Barriere-freiheit? Dann melden Sie sich bitte bei uns:
- E-Mail:
info@gemeinde.gilching.de - Telefon
08105 3866-0 oder
sprechen Sie mit den Inklusions-Beauftragten der Gemeinde unter 08105 3866-71 - Postanschrift:
Rathausplatz 1
82205 Gilching
Das Landes-Amt für Digitalisierung kann Ihnen helfen, wenn unsere Seite nicht barrierefrei ist. So funktioniert es:
- Sie haben uns über ein Problem auf unserer Internet-Seite bereits informiert,
- Sie haben 6 Wochen gewartet,
- wir haben nicht geantwortet oder nicht alle Fragen beantwortet.
Dann wenden Sie sich an das Landes-Amt für Digitalisierung unter folgender Anschrift:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
- Telefon: 089 2129 1111
- Fax: 089 2129 1113
- E-Mail: bitv@bayern.de
- Internet-Seite: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Wenn wir zusammen keine gute Lösung finden, können Sie sich auch an die Schlichtungsstelle nach dem Behinderten-gleichstellungs-gesetz wenden.
Schlichtungsstelle BGG
- Telefon: 030 18527 – 2805
- E-Mail info@schlichtungsstelle-bgg.de
- Webseite: www.schlichtungsstelle-bgg.de