Die neuen Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer wurden zum 1. Januar 2022 festgestellt und gelten ab 1. Januar 2025. Diese Werte bleiben in der Regel lange bestehen – sie werden nur angepasst, wenn dem Finanzamt Änderungen gemeldet werden.
Eigentümerinnen und Eigentümer sind gesetzlich verpflichtet, Änderungen an ihrem Grundstück selbst und ohne Aufforderung bis spätestens 31. März 2026 anzuzeigen. Das betrifft zum Beispiel bauliche Veränderungen, neue oder geänderte Nutzungen oder Änderungen der Eigentumsverhältnisse.
So tragen Sie dazu bei, dass die Grundsteuer fair und korrekt innerhalb der Gemeinde erhoben wird.
Informationen und Hilfe
Ausführliche Informationen dazu, wer Änderungen anzeigen muss, welche Änderungen meldepflichtig sind und wie und bis wann die Anzeige zu erfolgen hat, finden Sie im Flyer des Bayerischen Landesamts für Steuern erläutert: „Grundsteuer in Bayern – Anzeige von Änderungen“.
Weitere Hinweise zur Grundsteuerreform erhalten Sie unter: www.grundsteuer.bayern.de
Das Online-Finanzamt ELSTER erreichen Sie unter: www.elster.de





