Ab dem 10. Januar 2025 erhalten alle Grund-, Haus- und Wohnungseigentümer in der Gemeinde Gilching im Rahmen der Grundsteuerreform neue Grundsteuerbescheide. Bitte beachten Sie, wenn Sie für die Grundsteuer einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank eingerichtet haben, dass dieser aufgrund der neuen Bescheide unbedingt angepasst werden muss.
Warum ist das wichtig? Die bisher hinterlegten Beträge im Dauerauftrag entsprechen nicht mehr den neuen Berechnungen der Grundsteuer. Dies kann zu Überzahlungen oder offenen Restbeträgen führen, was Rückforderungen oder Mahnungen nach sich ziehen könnte. Übernehmen Sie deshalb bitte die neuen Beträge aus dem Bescheid, den Sie nach dem 10. Januar 2025 erhalten, und passen Sie Ihren Dauerauftrag entsprechend an.
Falls Sie der Gemeinde Gilching ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, brauchen Sie nichts zu unternehmen. Die neuen Beträge werden automatisch korrekt eingezogen.