Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer in Bayern nach einer neuen Grundlage berechnet, d.h. sie wird nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet und nicht wie bisher nach dem Wert eines Grundstückes.
Informationen zur Grundsteuerreform in Bayern finden sie wie folgt:
- Flyer des Bayerischen Landesamtes für Steuern
- Textbeitrag_für_kommunale_Veröffentlichungen des Bayerischen Landesamtes für Steuern
- Wissenswertes zur Grundsteuerreform
- Grundsteuerreform – Wie machen wir das in Bayern Homepage Bayerisches Landesamt für Steuern
Fragen und Antworten
Die Grundsteuererklärungen können vom 01. Juli bis spätestens 31. Oktober 2022 elektronisch über Elster – Ihr Online-Finanzamt abgegeben werden.
Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Bayerische Steuerverwaltung telefonisch unter (089) 30 70 00 77 wie folgt erreichbar:
Montag – Donnerstag von 8:00 – 18:00 Uhr
Freitag von 8:00 – 16:00 Uhr
Zudem steht Ihnen Veronika Ruhdorfer-Berger (Finanzverwaltung) aus dem Rathaus unter der Telefonnummer (081 05) 38 66-52 oder per E-Mail unter ruhdorfer@gemeinde.gilching.de gerne zur Verfügung.