In den Wintermonaten dürfen Hecken und Sträucher noch geschnitten oder auf Stock gesetzt werden. Ein kräftiger Rückschnitt verjüngt die Gehölze und fördert ein gesundes Wachstum. Nach dem Austrieb entstehen dichte Strukturen, die Vögeln später wieder wichtige Brut- und Rückzugsmöglichkeiten bieten.
Vor jedem Schnitt gilt jedoch: genau hinschauen. Hecken und Sträucher können auch im Winter Lebensraum für Tiere sein. Deshalb sollte immer geprüft werden, ob sich Vögel oder andere Tiere in den Gehölzen aufhalten.
Wie wichtig naturnahe Gärten sind, zeigt auch die Aktion „Stunde der Wintervögel“, im Januar. Wer die heimische Vogelwelt weiter beobachten möchte, kann sich an der „Stunde der Gartenvögel“ vom 8. bis 10. Mai 2026 beteiligen. Gerade während der Brutzeit wird die Vielfalt der Vögel besonders sichtbar.
Ab dem 1. März beginnt die gesetzliche Vogelschutzzeit. Dann sind starke Rückschnitte an Hecken und Sträuchern bis zum 30. September nicht mehr erlaubt. Leichte Pflegearbeiten bleiben möglich. Größere Maßnahmen sollten jedoch rechtzeitig abgeschlossen werden, um brütende Vögel nicht zu stören.
Neben dem Schutz der Tierwelt spielt auch die Verkehrssicherheit eine wichtige Rolle. Überhängende Hecken und Zweige können im öffentlichen Verkehrsraum zu gefährlichen Behinderungen auf Gehwegen und Straßen führen. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer werden daher gebeten, ihre Hecken, Sträucher und Bäume so zurückzuschneiden, dass Gehwege und Straßen frei und sicher nutzbar bleiben.
Hinweise zum Hecken- und Strauchrückschnitt in Gilching gibt es unter folgendem Link: Strauch- und Heckenrückschnitt bis 28.02.2026
Weitere Informationen zur Stunde der Gartenvögel finden Interessierte unter dem Link: Stunde der Gartenvögel – NABU





