Seit dem 1. Mai 2025 gilt in ganz Deutschland die neue Bioabfallverordnung. Ziel ist es, die Qualität des gesammelten Biomülls zu verbessern und die Umwelt besser zu schützen.
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
- Der Anteil an Kunststoffen im Bioabfall darf maximal 1 % betragen. Auch der gesamte Anteil an Fremdstoffen (z. B. Glas, Metall, Plastik) ist auf max. 3 % begrenzt.
- Plastiktüten – auch solche, die als „kompostierbar“ gekennzeichnet sind – sowie Kaffeekapseln und andere Verpackungen gehören nicht in die Biotonne.
- Die Müllabfuhr kontrolliert seit dem 1. Mai verstärkt den Inhalt der Biotonnen. Wird der Grenzwert überschritten, kann die Tonne stehen gelassen werden – Es muss nachsortiert werden.
- Gewerbliche und verpackte Bioabfälle müssen getrennt gesammelt und vor der Verwertung von Verpackungen befreit werden.
Was bedeutet das für Sie?
Bitte achten Sie darauf, ausschließlich Küchen- und Gartenabfälle ohne Verpackung oder in Papiertüten in die Biotonne zu werfen. Verzichten Sie auf Plastiktüten und andere Fremdstoffe.
So helfen Sie, die Umwelt zu schützen und nicht nur hochwertige Komposterde zu ermöglichen sondern auch nachhaltige Energie zu gewinnen.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Weitere Infos:
- Kommunalunternehmen für Abfallwirtschaft im Landkreis Starnberg (@awista_starnberg) • Instagram-Fotos und -Videos
- Bioabfall | AWISTA
- Bayerisches Landesamt für Umwelt: BioAbfV – Bioabfallverordnung – IZU




