Der Registrierungsprozess für ankommende Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine hat sich vereinfacht. Wer privat bei Verwandten, Bekannten oder Freunden im Landkreis Starnberg unterkommt, kann jetzt direkt im Landratsamt registriert werden. Für den Erstkontakt ist dabei eine E-Mail an auslaenderwesen@lra-starnberg.de ausreichend. In der E-Mail sind die persönlichen Daten (Vorname, Familienname, Geburtsdatum und vorübergehender Unterbringungsort) zu nennen. Die Ausländerbehörde prüft, ob im Einzelfall für die Registrierung ein Vorsprachetermin erforderlich. Den ankommenden Kriegsflüchtlingen wird empfohlen, zeitgleich mit der Registrierung den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zu stellen. Der Antrag kann unter https://www.lk-starnberg.de/media/custom/613_32519_1.PDF?1643897064 abgerufen werden.
Neu ankommende ukrainische Flüchtlinge, die noch keine Unterkunftsmöglichkeit haben, sollen sich weiterhin an das rund um die Uhr geöffnete Ankunftszentrum der Regierung von Oberbayern in der Maria-Probst-Straße 14 in München (Bushaltestelle: Margot-Kalinke-Straße, nächste U-Bahnstation: Kieferngarten) wenden. Dort erfolgt zuerst eine Registrierung und bei Bedarf – also wenn sie nicht privat bei Verwandten, Bekannten oder Freunden unterkommen, erfolgt eine Aufnahme in das Unterbringungssystem in Oberbayern.
Presseinformation des Landratsamtes Starnberg vom 02.03.2022 –
Der Landkreis Starnberg bereitet sich intensiv auf Aufnahme Geflüchteter vor
Der Landkreis Starnberg bereitet sich derzeit unter Hochdruck auf die Aufnahme Geflüchteter aus der Ukraine vor. Bereits am Freitag wurde eine Koordinierungsgruppe Ukraine im Landratsamt eingerichtet. Landrat Stefan Frey: „Vorwiegend kümmert sich die Koordinierungsgruppe um die Aufnahme und Unterbringung der Geflüchteten.“ Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wurden gebeten, vorrangig geeignete staatliche Immobilien, aber auch andere passende Unterkünfte für die Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine mitzuteilen. Auch liegen bereits etliche private Unterbringungsangebote vor. Gesucht werden Personen, die die ukrainische Sprache beherrschen und als Dolmetscher eingesetzt werden können.
Landrat Stefan Frey betont: „Ein Krieg mitten in Europa und dieser Dimension war für uns alle nicht vorstellbar. Nun heißt es, in unserer demokratischen Gesellschaft und mit unseren europäischen Nachbarn eng zusammenzurücken! Wir wollen die flüchtenden Menschen aus der Ukraine bestmöglich unterstützen, zügig und unbürokratisch.“
Im Landratsamt gehen bereits jetzt viele Wohnangebote ein, die aktuell gelistet werden. Angebote können an ukraine-hilfe@lra-starnberg.de geschickt werden. Die mögliche Nutzungszeit soll allerdings nicht zu kurz sein, wünschenswert wären im besten Falle mehrere Monate, da man derzeit von einer längeren Verweildauer der geflüchteten Menschen ausgehen muss.
Gesucht werden auch Personen, die die ukrainische Sprache beherrschen und als Dolmetscher eingesetzt werden können und möchten. Meldungen dazu werden über ukraine-hilfe@lra-starnberg.de entgegengenommen.
Wenn sich jemand ehrenamtlich engagieren möchte, kann er sich ebenfalls über diese E-Mail-Adresse an das Landratsamt wenden. Über das Landratsamt wird das ehrenamtliche Engagement koordiniert.
Im Landkreis gibt es außerdem viele Initiativen, die Geld- und Sachspenden zur Unterstützung der Menschen in der Ukraine oder auch hier bei uns in Deutschland sammeln. Hilfswillige können sich beispielsweise an folgende Stellen wenden:
www.osteuropa-hilfe.de oder an care-in-action.org.
Für ankommende Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine gilt aktuell folgendes:
Sie sollen sich zunächst an das rund um die Uhr geöffnete Ankunftszentrum der Regierung von Oberbayern in der Maria-Probst-Straße 14 in München (Bushaltestelle: Margot-Kalinke-Straße, nächste U-Bahnstation: Kieferngarten) wenden. Dort erfolgt zuerst eine Registrierung und bei Bedarf – also wenn sie nicht privat bei Verwandten, Bekannten oder Freunden unterkommen, erfolgt eine Aufnahme in das Unterbringungssystem in Oberbayern.
Die Regierung von Oberbayern empfiehlt diesem Personenkreis ausdrücklich, derzeit kein Asylgesuch zu stellen. Denn es wird demnächst erwartet, dass die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG auch ohne die Stellung eines Asylgesuches rechtlich ermöglicht wird. Es können dann grundsätzlich auch ohne ein Asylgesuch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen werden. Es wird empfohlen, sich dazu an die Ausländerbehörde zu wenden und einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu stellen. Weitere Hinweise sind auf der Homepage des Landratsamts Starnberg zu finden (www.lk-starnberg.de/Ausländerbehörde).