Der Winter kommt schneller als man denkt. Durchgeführt wird der Winterdienst von der Gemeinde vom 17.11.23 bis zum 15.03.24. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie an die Sicherungspflicht der Gehbahn im Winter erinnern.
Bitte beachten Sie, als Vorder- und Hinteranlieger, Fahrbahnen und Gehwege in einer Breite von 1,20 m von Schnee und Eis frei zu halten Bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte ist mit Sand oder Splitt zu streuen. Bei besonderer Glättegefahr ist das Streuen mit Tausalz zulässig.
Diese Maßnahmen sind werktags ab 7:00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8:00 Uhr vorzunehmen. Diese Schritte sind bis 20:00 Uhr so oft zu wiederholen, wie erforderlich.
Die Verwaltung bittet zusätzlich alle Fahrzeuge nach Möglichkeit nicht auf der Straße abzustellen. Da die Durchfahrt von Raumfahrzeugen häufig durch parkende Fahrzeuge erschwert oder gänzlich blockiert wird.
Sollte der Bauhof in Ausnahmen Gehwege räumen, geschieht dies ohne Haftungsübernahme und ohne Gewähr. Es entbindet den:ie Anwohner:in nicht von der Räum- und Streupflicht gemäß der Verordnung der Räum- und Streupflicht.
Streugut (Split) kann am gemeindlichen Bauhof in der Rudolf-Diesel-Straße 3 in haushaltsüblichen Mengen kostenlos abgeholt werden jeweils
- dienstags von 12:00 – 16 Uhr und
- freitags von 9:00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Nähere Informationen finden Sie in der Gemeindeverordnung. Diese liegt im Bauamt, Zimmer O1.20 zur Einsichtnahme auf. Zudem ist diese auf unserer Website zu finden unter Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (gilching.de).
Weitere Auskünfte zur Räum- und Streupflicht erhalten Sie von
- Bauamt
Tel.: 08105 3866-67 - Bauhof
Tel.: 08105 8167.