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9. November 2022

Sicherung des Verkehrs auf Gehbahnen zur Winterzeit

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Der Winter kommt schneller als man denkt – in diesem Zusammenhang möchten wir Sie an die Sicherungspflicht der Gehbahn im Winter erinnern.

Bitte beachten Sie, als Vorder- und Hinteranlieger, Fahrbahnen und Gehwege in einer Breite von 1,20 m von Schnee und Eis freizuhalten. Bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte ist mit Sand oder Splitt zu streuen. Bei besonderer Glättegefahr ist das Streuen mit Tausalz zulässig.

Diese Maßnahmen sind werktags ab 7:00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8:00 Uhr vorzunehmen. Diese Schritte sind bis 20:00 Uhr so oft zu wiederholen, wie erforderlich.

Die Verwaltung bittet zusätzlich alle Fahrzeuge nach Möglichkeit nicht auf der Straße abzustellen. Da die Durchfahrt von Raumfahrzeugen häufig durch parkende Fahrzeuge erschwert oder gänzlich blockiert wird.

Sollte der Bauhof in Ausnahmen Gehwege räumen, geschieht dies ohne Haftungsübernahme und ohne Gewähr. Es entbindet den:ie Anwohner:in nicht von der Räum- und Streupflicht gemäß der Verordnung der Räum- und Streupflicht.

Streugut (Split) kann jeweils freitags von 10 bis 12 Uhr im gemeindlichen Bauhof in der Rudolf-Diesel-Straße 3 in haushaltsüblichen Mengen kostenlos abgeholt werden.

Nähere Informationen finden Sie in der Gemeindeverordnung. Diese liegt im Bauamt, Zimmer O1.20 zur Einsichtnahme auf. Zudem ist sie auf der Homepage der Gemeinde Gilching unter www.gilching.de, Rubrik „Bürgerservice & Verwaltung“, Satzungen „Straßen“ als Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter zu finden.

Weitere Auskünfte zur Räum- und Streupflicht erhalten Sie wie folgt

  • Bauamt
    Tel: 08105 3866-67
  • Bauhof
    Tel: 08105 8167.

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