Bei der Wahl zur Ersten Bürgermeisterin / zum Ersten Bürgermeister der Gemeinde Gilching am 8. März 2026 hat keine Bewerberin bzw. kein Bewerber die erforderliche Mehrheit der gültigen Stimmen erreicht.
Daher findet am 22 März 2026 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen statt.
Die Ergebnisse der Stichwahl werden nach Abschluss der Auszählung auf der Website der Gemeinde Gilching unter www.gilching.de veröffentlicht.
Wichtige Hinweise
Wählen im Wahlraum
Die Stichwahl findet am Sonntag, 22. März, von 8 bis 18 Uhr statt. Gewählt wird in den gleichen Wahlräumen wie bei der Wahl am 8. März.
Bitte bringen Sie mit:
- Ihre Wahlbenachrichtigung der Kommunalwahl (weiterhin gültig)
- ein Ausweisdokument
Für die Stichwahl wird keine neue Wahlbenachrichtigung verschickt.
Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben, können Sie Ihren Wahlraum unter folgendem Link ermitteln: OLIWA – SRV2 – Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines – Wahl- bzw. Abstimmungsschein
Die Stimmabgabe ist auch nur mit Ausweisdokument möglich.
Briefwahl
Wer bei der ersten Beantragung der Briefwahl auch die Stichwahl angekreuzt hat, erhält die Briefwahlunterlagen automatisch.
Sollten die Unterlagen bis Freitag, 13. März, nicht angekommen sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt. Eine neue Wahlbenachrichtigung zur Briefwahl wird nicht versendet.
Weitere Briefwahlunterlagen können online unter unter folgendem Link beantragt werden: OLIWA – SRV2 – Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines – Wahl- bzw. Abstimmungsschein Der Versand erfolgt in der Regel spätestens sechs Tage nach Antragstellung.
Eine persönliche Abholung im Rathaus Gilching ist bis Freitag, 20. März, 15 Uhr möglich.
Abgabe der Wahlbriefe
Wahlbriefe sollten spätestens am Mittwoch, 18. März, in einen Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen werden. Alternativ können Wahlbriefe bis Sonntag, 22. März, 18 Uhr in die Briefkästen des Rathauses Gilching eingeworfen werden.




