Die Wahlbenachrichtigungen werden allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern spätestens bis zum 15.02.2026 zugestellt.
Sollten Sie bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, bitten wir Sie, sich beim Einwohnermeldeamt zu melden. Sie erreichen das Einwohnermeldeamt telefonisch unter
- 08105 3866 – 36
- 08105 3866 – 39
- 08105 3866 – 38
oder per E-Mail unter ewo@gemeinde.gilching.de.
Online können die Briefwahlunterlagen ab dem 09.02.26 beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe der Briefwahlunterlagen aufgrund einer neuen gesetzlichen Regelung gemäß § 24 Abs. 1 der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO) erst ab dem 16.02.2026 möglich ist. Der Termin für die Versendung und Ausgabe der Briefwahlunterlagen ist damit gesetzlich festgelegt und nicht früher zulässig.
Ab dem 16.02.2026 besteht auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus abzuholen und direkt vor Ort zu wählen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mehr Informationen und Bekanntmachungen zur Kommunalwahl 2026 finden Sie auf unserer Webseite www.gilching.de, Rubrik „Wahlen“.




