Der Winter steht vor der Tür – wir möchten Sie daher an Ihre Pflicht zur Sicherung der Gehwege erinnern.
Als Vorder- und Hinteranlieger sind Sie verpflichtet, Fahrbahnen und Gehwege auf einer Breite von 1,20 m von Schnee und Eis zu befreien. Bei Glätte durch Schnee, Reif oder Eis ist der Einsatz von Sand oder Splitt vorgeschrieben. Tausalz darf nur bei besonderer Glättegefahr verwendet werden..
Diese Sicherungsmaßnahmen sind werktags ab 7:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ab 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr so oft durchzuführen, wie nötig.
Bitte achten Sie auch darauf, Fahrzeuge möglichst nicht auf der Straße abzustellen, da parkende Autos häufig die Durchfahrt von Räumfahrzeugen behindern oder blockieren.
Sollte der Bauhof in Ausnahmefällen Gehwege räumen, erfolgt dies ohne Haftung und ohne Gewährleistung. Dies entbindet Anwohner nicht von ihrer Pflicht zur Räumung und Streuung gemäß der geltenden Verordnung.
Kostenloses Streugut (Splitt) steht in haushaltsüblichen Mengen im Bauhof, Rudolf-Diesel-Straße 3, zur Verfügung:
- Dienstags von 12:00 bis 16:00 Uhr
- Freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Weitere Informationen finden Sie in der Gemeindeverordnung, die im Bauamt (Zimmer O1.20) zur Einsicht bereitliegt. Alternativ steht die Verordnung online unter dem Titel „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ unter folgendem Link Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter zur Verfügung.
Für weitere Auskünfte zur Räum- und Streupflicht können Sie sich gerne an uns wenden.
- Tiefbau
Tel: 08105 3866-67 - Bauhof
Tel: 08105 8167.