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21. November 2023

Schnittarbeiten an Hecken und Sträuchern: Ihre Unterstützung ist gefragt!

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Immer wieder wachsen Hecken und Zweige in den öffentlichen Verkehrsraum hinein, was auf Gehwegen und Straßen oft zu gefährlichen Behinderungen führt. Mit dem Ende der Brutzeit der Vögel können die Hecken, ab sofort, bis zum 29.02.24 zurückgeschnitten werden. Die Verwaltung appelliert daher an alle Grundstücksbesitzer, ihre Hecken, Sträucher und Bäume so zu beschneiden, dass keine Äste oder Zweige in das sogenannte ‚Lichtraumprofil‘ der Straßen oder Gehwege hineinragen.

Was bedeutet dies?

  • Hecken und Sträucher entlang der Grundstücksgrenze dürfen nur bis zu dieser Begrenzung (meist identisch mit dem Gartenzaun/-mauer) reichen und kein Verkehrszeichen verdecken.
  • Über dem Gehweg muss ein Freiraum von 2,50 m und über der Fahrbahn ein Freiraum von 4,50 m vorhanden sein.

  • Bitte beachten Sie beim Rückschnitt, dass Regen und Schnee Äste und Zweige nach unten drücken können. Der Freiraum verringert sich hierdurch und kann den Durchgang bzw. die Durchfahrt erschweren.

Die Gemeinde Gilching weist darauf hin, dass gemäß der Verkehrssicherungspflicht jeder Grundstückseigentümer verpflichtet ist, sicherzustellen, dass sein Grundstück und die angrenzenden Bereiche sicher und ungefährlich für die Öffentlichkeit sind. Im Falle einer Vernachlässigung dieser Verkehrssicherungspflicht und im Zusammenhang mit Unfällen kann eine Schadensersatzpflicht entstehen.

Aufgrund bevorstehender Bauarbeiten in Gehwegbereichen, innerhalb des öffentlichen Straßenraums, plant die Gemeinde in absehbarer Zeit eine Überprüfung des Heckenrückschnitts. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass Gehwege und Straßen frei von Hindernissen sind und somit die Verkehrssicherheit für alle Bürger gewährleistet ist.

Rechtsgrundlagen für die Aufforderung zum verkehrssicheren Rückschnitt der Äste und Zweige sind Art. 29 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) und § 910 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Nutzen Sie den Zeitraum, um Ihre Hecken und Sträucher zu schneiden.

Das Schnittgut, kann wie alle anderen Gartenabfälle, am Wertstoffhof in Gilching, während der üblichen Öffnungszeiten, abgeliefert werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis

Ihre Verwaltung
Gemeinde Gilching

 

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