Die Gemeinde Gilching sucht ab sofort Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028. Bewerbungen können eingereicht werden bis spätestens 07.04.2023.
Sie haben Interesse am Schöffenamt in Bayern?
Sie sind motiviert sich über eine oder mehrere Amtsperioden als Schöffin oder Schöffe zu engagieren?
Sie wohnen in Gilching?
Dann bewerben Sie sich jetzt: Füllen Sie das Bewerbungsformular für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) aus und schicken Sie es an
Gemeinde Gilching
Rathausplatz 1 in 82205 Gilching
oder geben Sie es persönlich im Rathaus im Erdgeschoss in Zimmer E.16 oder E.18 ab.
Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen nehmen bitte mit dem Landratsamt Starnberg, Fachbereich Kinder, Jugend und Familie Kontakt auf per
- E-Mail: jugendschoeffenwahl@LRA-starnberg.de
- Telefon: 08151 148-77513
Worum geht es bei diesem Ehrenamt?
Schöffinnen bzw. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts. Sie stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin bzw. eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Dieses Jahr ist es wieder soweit und die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 steht wieder an. Daher werden derzeit in allen Gemeinden und Städten Bayerns Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen durch eine beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Nachfolgend finden Sie:
- das Bewerbungsformular zum Schöffenamt
- weitere Informationen zum Schöffenamt sowie relevante rechtliche Bestimmungen zum Schöffenamt