In Folge einer interkommunalen Kooperation übernimmt seit dem 01.03.24 die Gemeinde Gilching die Leitung des Standesamtes in Weßling. Diese Entscheidung basiert auf der Erkenntnis, dass Gemeinden aufgrund des Fachkräftemangels verstärkt auf Zusammenarbeit angewiesen sind. Insbesondere bei Beurkundungsfällen, die zunehmend komplexeres Recht erfordern, ist die Expertise von Standesämtern mit geschultem Personal und höheren Fallzahlen von Vorteil.
Die Übertragung betrifft die Durchführung von Standesamtsaufgaben von Weßling auf das Standesamt Gilching, ohne jedoch den Standesamtsbezirk von Weßling oder die Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger zu verändern. Weßlinger Einwohner können weiterhin vor Ort Beurkundungen und Trauungen durchführen lassen, und die Standesamtsakten verbleiben in Weßling. „Die signifikante Veränderung besteht darin, dass die Leitung und die Bearbeitung rechtlich schwieriger Fragen des Standesamtes nun von der Gemeinde Gilching übernommen wird“, erläutert Bürgermeister Manfred Walter.
Zur Deckung der Kosten für die Übernahme von Aufgaben des Weßlinger Standesamtes wurde eine jährliche Pauschale zwischen den Gemeinden vereinbart.
Vor der Umsetzung wurde die Vereinbarung zur ‚kleinen Übertragung‘ inhaltlich zwischen den Verwaltungen und Bürgermeistern beider Gemeinden abgestimmt und zur Prüfung an die Rechtsaufsicht im Landratsamt Starnberg vorgelegt.
Gemeinsam freuen wir uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit und die stetige Verbesserung unserer Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger.
Foto: v.l.n.r. Urkundenübergabe an die Leitungen Gilchings
Andreas Meier (Leitung Standesamt Gilching und stellvertretende Leitung Standesamt Weßling)
Isabel Spreng (Leitung Standesamt Weßling und stellvertretende Leitung Standesamt Gilching)
Manfred Walter (Erster Bürgermeister Gemeinde Gilching)